Pflegesachleistung
§ 36 SGB XI
Grundpflege
Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus den Bereichen:
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir beraten Sie gerne.
Behandlungspflege
SGB V
Häusliche Krankenpflege in Form von Behandlungspflege wird dann erbracht, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine Pflegekraft bzw. Pflegefachkraft durchführt.
Das können beispielsweise sein:
Wir beraten Sie gerne.
Beratungseinsatz
§37 Abs.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, haben nachfolgenden Beratungsanspruch:
- Pflegestufe I + II: halbjährlich
- ab Pflegstufe III: vierteljährlich
Der Beratungseinsatz wird von der Pflegekasse übernommen.
Wir beraten Sie gerne.
Zusätzliche Betreuungsleistung
§45b Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 Euro.
Im PG I kann dieser für körperliche Pflegemaßnahmen, Betreuungsleistungen oder für Hilfen bei der Haushaltsführung genutzt werden.
Ab dem PG II für Betreuungsleistungen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.
Die zusätzliche Betreuungsleistung ist eine zweckgebundene Leistung.
Wir beraten Sie gerne.
Verhinderungspflege
§39 SGB XI
Ist die private Pflegeperson auf Grund von Urlaub oder Krankheit verhindert und kann die pflegebedürftige Person nicht pflegen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzperson
Hierfür müssen einige Voraussetzung erfüllt sein.
Wir beraten Sie gerne.
Essen auf Rädern
Wir liefern Ihnen täglich eine frisch zubereitete Mittagsmahlzeit.
Gerne beraten wir Sie, zu den einzelnen Leistungen persönlich.
Den „Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung“ stellen Sie bei ihrer Pflegekasse.
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